Beratung, Planung,
Betreuung, Ausführung

 

Trinkwasser-Eignung!

Rohrsanierung mit Epoxydharz

nach KTW-BWGL Umweltbundesamt.

Die Arbeiten zur Rohrinnensanierung werden, entsprechend der Konformität KTW-BWGL, dem örtlichen Gesundheitsamt pflichtgemäß gemeldet.

ROHRNETZ GmbH

– Rohrsanierung –

Gewerbepark Breisgau

Hartheimer Str.12

79427 Eschbach


Telefon +49 (0) 7634 69 544 70

Mobil +49 (0) 160 628 34 65

info@rohrnetz.eu

  • Historie

    Historie Rohrnetz GmbH, Stand 01/2022


    Die Geschichte der Rohrnetz GmbH ist eng mit dem Thema Rohrsanierung von Trinkwasserinstallationen durch Beschichten mit Epoxydharz verbunden.

    Mit dem Erwerb einer Lizenz der LSE-SYSTEM AG aus der Schweiz durch die Walter GmbH, Schallstadt, im Jahre 1996, ergab sich für Herrn Matthias Walter die Aufgabe, den gerade von seinem Vater, an die Schwester Nicole Walter und Herrn Christian Ganter übergebenen Betrieb im neu geschaffenen Geschäftsfeld Rohrsanierung, als Vertriebsleiter, einzuführen.

    Eine echte Pionieraufgabe zu dieser Zeit.

    Gestartet mit einer ersten Sanierungsanlage im Jahr 1996, kam bereits im Jahre 1998 die Zweite, 2002 die Dritte und 2008 die kleine Anlage, welche verstärkt für die Einfamilienhäuser eingesetzt wurde, hinzu.

    Das Ergebnis, waren bis zum Jahre 2012 um die 2.000 Sanierungsobjekte im Raum Süddeutschland, vom Einfamilienhaus bis zur Großklinik. Selbst nach Sao Paulo, Vancouver und Jerusalem führte der Weg.

    Mit dem Auslaufen der Listung des Epoxydharzmaterials beim UBA (Umweltbundesamt) im Jahr 2012, musste der Geschäftsbereich bedauerlicherweise eingestellt werden.

    Durch das neu aufgekommene Thema in der Trinkwasserverordnung zum Thema Legionellen im Jahre 2013 hatte Herr Walter eine neue Aufgabe gefunden.

    Mit der (Rohrnetz) Walter+Isibor GbR, Bad Krozingen wurde das Thema Untersuchungen, Wasseranalysen, Gefährdungsanalysen nach VDI/DVGW 6023 Kat. A verstärkt angegangen, auch Planungen, Projektierungen, Objektbetreuungen kamen hinzu.

    Im Jahre 2018 ergab es dann die Möglichkeit, durch Einführung der Bewertungsgrundlage (KTW-BWGL) beim UBA (Umweltbundesamt) sich dem neuen Prüfungsprozess für das Epoxydharz zu stellen. Die Firma RISAN GmbH, Starnberg erfüllte diese anspruchsvolle Aufgabe mit Bravour.

    Somit war seit August 2019, nach langer Zeit, ein wieder einsetzbares Beschichtungsmaterial verfügbar.

    Im November 2020 wurde aus der (Rohrnetz) Walter+Isibor GbR, Bad Krozingen die Rohrnetz GmbH, Eschbach im Gewerbepark Breisgau.

    Die Gesellschaft hat sich heute breiter aufgestellt und bietet Hilfe rund um defekte Installationen an, mit den Themen:

    • Kernsanierung (Planung, Betreuung)
    • Rohrsanierung (Vertrieb, Ausführung)
    • Wasserbehandlung (Vertrieb, Ausführung)

     

Beratung, Planung, Betreuung, Ausführung

 

Sehr oft sind Sie in Ihren Liegenschaften mit Wasserschäden konfrontiert.

Bei Problemen mit wasserführenden Leitungen, stellt sich oftmals, neben der Frage der raschen Reparatur, die Frage nach einer Sanierung.

Entweder mittels Austausch der Leitungen, der Kernsanierung oder alternativen Verfahren.

Besonders betroffen sind ältere Objekte mit Schadenshistorie.

Inwieweit eine Sanierung oder ein Austausch für Ihr Objekt in Betracht kommt stellen wir für Sie fest, erarbeiten ein Konzept, beraten, planen und betreuen Ihr Objekt.

Dabei verlassen Sie sich auf unsere über 20 jährige Expertise im Bereich Sanierung und Installationstechnik für Wasser-, Abwasser- und Heizungsleitungen.

Wir arbeiten zusammen mit renommierten Fachbetrieben, Ingenieurbüros, Untersuchungsstellen und anderen Netzwerkpartnern.

Egal, ob Wasser, Abwasser, Heizung. Für jedes Rohr gibt es eine Problemlösung.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich zu einer Besprechung, Besichtigung und Erläuterung Ihres Problems.

 

 

Das Problem

Unsere Vorschläge zur Klärung Ihres Sanierungs­bedarfs

 

Die Prüfung

Die Methoden

Kern­sanierung

Alternative Sanierung

Reparatur / Dichtmittel

Die Lösung

Unsere Leistungen in der Übersicht

 

Wasserleitungen

Neben der klassischen Kernsanierung, welche in der Regel mit Edelstahl- und Verbundrohr ausgeführt wird, haben sich vor über 20 Jahren alternative Verfahren zur Innenbeschichtung etabliert.

Kernsanierung:

  • Edelstahlrohr
  • Verbundrohr

Alternative Verfahren:

  • Innenbeschichtung
  • Epoxydharz

Abwasserleitungen

Wenn Sie häusliche Abwasserrohre sauber und wirtschaftlich sanieren wollen, dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen Strang- und Rohrinnensanierung mit minimalen Eingriffen in die Bausubstanz. Das heißt: Kaum Schmutz, wenig Lärm und kein Umzug der Bewohner. Sanierung bei laufendem Betrieb und bis zu 50% günstiger als mit herkömmlichen Methoden.

Kernsanierung:

  • Gussrohr
  • PE-Rohr

Alternative Verfahren:

  • Innenbeschichtung
  • Lining mit Ringraum
  • Lining ohne Ringraum

Qualitätsmanagement

Neben der vom Gesundheitsamt nach TrinkwV2001 angeordneten Gefährdungsanalyse, bei Legionellenbefund, bieten wir Ihnen auch eine vorsorgliche Objektanalyse an. Als Fachmann VDI/DVGW 6023 Kat.A begehen wir Ihr Objekt rechtzeitig und erstellen Ihnen eine Objektanalyse (wir nennen dies „die kleine Gefährdungsanalyse“). Mit einem Ampelsystem überprüfen und identifizieren wir Ihre Trinkwasserinstallation und machen Ihnen Vorschläge zur Abhilfe.

Dies bietet sich auch für Betreiber an, welche eine Trinkwasserinstallation (Immobilie) neu übernommen haben und keinerlei Dokumentationen besitzen. Damit dokumentieren Sie als Betreiber Ihre Vorsorge und Sorgfaltspflicht für die Trinkwasserinstallation, ggü. den Verbrauchern, bzw. Bewohnern.

Weiterhin ist die Objektanalyse mit Kosten von 300,00 € bis 600,00 € (abhängig von der Gebäudegröße) wesentlich günstiger als die Gefährdungsanalyse, beginnend ab 1000,00 € aufwärts.

  • Objekt­aufnahme
  • Objektanalyse
  • Trinkwasser­analyse
  • Material­beprobung
  • Endoskopie
  • Gefährdungsanalyse
  • Sanierungskonzepte
  • Weitere Informationen zur Gefährdungsanalyse

    Gefährdungsanalyse Trinkwasserverordnung TrinkwV2001

     

    Warum?

    Im Rahmen der TrinkwV2001 waren Sie zur Untersuchung Ihrer Trinkwasserinstallation nach Legionellen aufgefordert.

    Bei negativem Befund können Sie sich für das nächste Jahr, bzw. die nächsten drei Jahre beruhigt zurücklehnen.

    Bei positivem Befund des Untersuchungsergebnis muss das beauftragte Labor dem zuständigen Gesundheitsamt diesen Befund mitteilen und natürlich auch Ihnen, dem Auftraggeber, bzw. dem Betreiber der Trinkwasserinstallation.

    Wir nennen Sie an dieser Stelle der Einfachheit halber UsI (Unternehmer oder sonstiger Inhaber).

    Daraus ergibt sich für Sie der Aufruf zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse nach §16 Absatz 7 Nummer 2 TrinkwV2001.

     

    Was ist eine Gefährdungsanalyse, wie sie die Trinkwasserverordnung vorsieht? Was geschieht?

    Wie der Name schon sagt, werden jene Punkte analysiert, welche zur Gefährdung durch Legionellen führen könnten.

    Dies geschieht hauptsächlich duch eine Vorortbesichtigung zur Ursachenaufklärung.

    Diese Vorortbesichtigung soll eine konkrete Feststellung von event. planerischen, bau- oder betriebstechnischen Mängeln einer Anlage liefern.

    Darüber hinaus soll sie notwendige Abhilfemaßnahmen identifizieren. Dabei überprüft der oder die Sachverständige VDI/DVGW 6023 Kat.A die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.

    Werden diese nicht eingehalten, wird der oder die Sachverständige sicher stellen, dass der UsI wieder einen regelkonformen Betrieb der Trinkwasserinstallation herstellt.

     

    Die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsanalyse:

    Der Gefährdungsanalyse liegen die Anforderungen der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde.

    Zu beachten sind hier insbesondere:

    • das DVGW-Arbeitsblatt W 551

    • der DVGW-Hinweis W 1001

    • die VDI-Richtlinie 6023

    • die TrinkwV2001

    • Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA)

     

    Die Pflichten im Einzelnen:

    • Überprüfung von gewerblich und öffentlich genutzten Anlagen, mit Ausnahme von 1-2 Fam. Häusern.

    • Meldung der Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes an das zuständige Gesundheitsamt durch das Labor.

    • Einschränkungen des Trinkwasserverbrauchs müssen den betroffenen Verbrauchern unverzüglich mitgeteilt werden.

    • Die Erstellung einer Gefährdungsanalyse durch sachkundige, gemäß VDI-Richtlinie 6023 geprüfte Person.

    • Unverzügliche Durchführung von Gesundheitsschutz/Verbraucherschutz Maßnahmen nach DVGW-Arbeitsblatt W551.

    • Umgehende Mitteilung an die zuständige Behörde über ergriffene Maßnahmen und Durchführung der Nachbeprobung in der vorgegebenen Frist.

    • Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Behörden und Nutzern.

    • Alle Aufzeichnungen, Untersuchungen und Maßnahmen müssen dokumentiert und zehn Jahre archiviert werden.

     

    Als mögliche Ursachen für eine Grenzwertüberschreitung im Trinkwasser kommen in Betracht:

    • Nichteinhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

    • Fehlende Zirkulation

    • Totleitungen

    • Fehlender hydraulischer Abgleich

    • Falsche, zu große Speichervolumen

    • Falsch eingestelle Trinkwasserbehandlung

    • Ungenügende Wasserentnahme, Stagnation

    • Hygienebedingungen

    • uvm.

     

    Die Rolle des Gesundheitsamtes:

    Gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 1 TrinkwV 2001 muss dem Gesundheitsamt unverzüglich Meldung gemacht werden, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml bei der Untersuchung an der Trinkwasserinstallation überschritten wurde.

    Primär hat das Gesundheitsamt zu prüfen, ob der UsI seinen Pflichten - neben der Erstellung einer Gefährdungsanalyse lt. Trinkwasserverordnung - nachkommt, siehe oben.

    Abhängig von der Höhe der Überschreitung entsteht eine Dringlichkeit zum Handeln bis hin zur sofortigen Gefahrenabwehr.

    Das Gesundheitsamt fordert den UsI ggfs. auf, die vorgeschriebenen Pflichten zu erfüllen.

    Werden diese Pflichten nicht fristgemäß und vollständig erfüllt, ordnet das Gesundheitsamt nach Prüfung u.U. Maßnahmen zum Gesundheitsschutz an.

     

    Ihr Interesse, unsere Dienstleistung:

    Lassen Sie es erst gar nicht soweit kommen, bis das Gesundheitsamt Sie zur Gefährdungsanalyse auffordert.

    Als Fachmann VDI/DVGW 6023 Kat.A begehen wir Ihr Objekt rechtzeitig und erstellen eine Objektanalyse (wir nennen dies „die kleine Gefährdungsanalyse“).

    Mit einem Ampelsystem rot=dringender Handlungsbedarf, gelb=mittelfristige Abhilfe, grün=langfristige Mängelbeseitigung, weiß=alles okay, identifizieren wir die Trinkwasser-Installation und machen Ihnen Vorschläge zur Abhilfe.

    Dies bietet sich auch für UsI an, welche eine Trinkwasserinstallation (Immobilie) übernommen haben und keinerlei Dokumentationen besitzen.

    Damit dokumentieren Sie als UsI Ihre Vorsorge für die Trinkwasserinstallation, ggü. den Verbrauchern, außerdem ist die Objektanalyse mit Kosten von 300€ bis 600€ wesentlich günstiger als die Gefährdungsanalyse, beginnend ab 1000 €, welche wir selbstverständlich auch anbieten.

     

    Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Matthias Walter

    Sachverständig nach VDI/DVGW 6023 Kat.A

     

     

Neue Wasserleitung

Wasserleitung nach 2 bis 5 Jahren.

Verringerung des Rohrquerschnitts

durch Ablagerungen.

 

Die Folgen: rostiges Wasser,

Druckabfall der Wasserleitung,

komplettes Durchrosten der Wasserleitung.

 

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Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zur Kontaktaufnahme mit Ihnen einige persönliche Daten (Name und E-Mail-Adresse) erfragen müssen. Die Angabe optionaler weiterer Informationen kann je nach Anliegen den weiteren Verarbeitungsprozess Ihrer Anfrage erleichtern.

Die Mitteilung der von Ihnen in diesem Zusammenhang angegebenen Daten erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis und mit Ihrer Einwilligung. Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für den Zweck verwendet, zu dem Sie uns diese bei der Kontaktierung zur Verfügung stellen, wie etwa eine Kontaktaufnahme mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens. Die Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht für andere Zwecke verwendet. Ihre Einwilligung können Sie selbstverständlich jederzeit für die Zukunft widerrufen. Eine Nachricht an die im Impressum genannte Adresse genügt.

Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Matthias Walter

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